Laut Beschluss der Bundesregierung wird die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%.
Auch für zahntechnische Laborleistungen gilt in dieser Zeit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5%. Da der Laborkostenanteil in der Regel mehr als die Hälfte der Gesamtkosten bei einer Versorgung mit Zahnersatz ausmacht, besteht hier deutliches Sparpotential.
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